Andino Reisen GmbH

ANDINO REISEN GMBH – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise von Andino Reisen GmbH interessieren und danken für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Wir bitten Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, welche die vertraglichen Bedingungen zwischen Andino Reisen und Ihnen regelt.

1. Anmeldung

Mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Andino Reisen ein Vertrag zustande.

1.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmer

Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises, Storno- und Umbuchungskosten usw.) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbeding- ungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

1.3 Namensangaben

Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalaus- weisen (Pass usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reise- dokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein (z.B. Fritz statt Friedrich), kann Ihnen die Einreise ins Destinations- resp. Transit-land und/oder die Reise- leistung, z.B. durch die Fluggesell- schaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuaus- stellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.

2. Reisevorschläge und Vertragsinhalt
2.1 Reisevorschläge und Ausschreibungen

Reisevorschläge sind unverbindlich. Sämtliche Angaben sind vorbehältlich Verfügbarkeit und die genannten Preise können jederzeit geändert werden. Massgebend sind die im Zeitpunkt der definitiven Buchung genannten Angaben und Preise.

Die Angaben auf www.andino.ch sind keine verbindlichen Angebote. Die ausgeschriebenen Reisen, Be- schreibungen und Preise können jederzeit geändert, ganz oder teil- weise aus dem Angebot genommen werden.

2.2 Vertragsinhalt

Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Reisebestätigung und der entsprech- enden Beschreibungen. Massgeben sind ausschliesslich die von Andino Reisen erhaltenen Unterlagen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Angaben zu den empfehlenswerten Saisons, vorhandenen Fischarten, Wasserständen usw. sich aufgrund bisheriger Erfahrungen ergeben. Damit wird aber keine Zusicherung abgegeben, dass zum Zeitpunkt der Reise die angegebenen Fischarten (und Mengen) vorhanden, die Wetter- verhältnisse, Wasserstände usw. für das Fischen optimal sind.

Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Andino Reisen schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

Werden Informationen direkt von den Leistungserbringern, Tourismusorganisationen, aus dem Internet usw. bezogen, so verpflichten diese Angaben Andino Reisen nicht.

2.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt sind, zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich be- zeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.

3. Preise und Zahlungbedingungen 3.1 Preise

Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes im Reisevorschlag, bei der Ausschreibung, in der Preisliste oder auf der Internetseite erwähnt ist, pro Per- son bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben.

Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bezogen auf das Datum des Reisebeginns massgebend.

3.2 Zahlung

3.2.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine Anzahlung zu leisten. Je nach Leistungen ist die Höhe der Anzahlung unterschiedlich. Diese wird bei der Buchung festgelegt. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung zahlbar.

3.2.2 Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 40 Tage vor Abreise zahlbar. Bei Buchungen weniger als 41 Tage vor Abreise ist der gesamte Reisepreis bei Buchung zahlbar.

3.2.3 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt uns, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Bearbeitungsgebühr und Annullierungskosten gemäss Ziffer 4 dieser AGB zur Zahlung fällig.

3.2.4 Sollte eine Zahlung per Kreditkarte nicht honoriert oder widerrufen werden, so gilt Ziffer 3.2.3 analog. Befinden Sie sich bereits auf der Reise, bleibt der gesamte Reisepreis geschuldet. Hinzu kommen allfällige Verzugszinsen und Inkassokosten.

3.3 Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Kommunikationsspesen werden Ihnen in Rechnung gestellt.

3.4 Reisedokumente

Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. In der Regel 30 Tage vor Reisebeginn.

Sollten Sie die Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) nicht innert dieser Frist erhalten, so informieren Sie umgehend uns.

4. Änderung der Buchung, Stornierung der Reise durch den Reisenden
4.1 Bearbeitungsgebühr

Bei Änderungen oder Annullierung von Reisen und Einzelleistungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt pro Person mind. Fr. 90. — oder maximal Fr. 350.— pro Auftrag.

4.2 Rücktritt, Umbuchungen

a. Bei Annullierungen oder Umbuchungen von Linienflügen werden die von der Fluggesellschaft belasteten Gebühren in Rechnung gestellt. Flüge können meistens weder umgebucht noch storniert werden und der gesamte Flugpreis bleibt geschuldet. Bei Umbuchungen wird der zur Zeit der Umbuchung massgebende Preis in Rechnung gestellt. Umbuchungen sind nur möglich, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Auch Namensänderungen sind bei den meisten Fluggesellschaften nicht möglich.
b. Bei Annullierungen oder Umbuchungen von Landleistungen werden die Kosten der jeweiligen Leistungsträger in Rechnung gestellt. Angelcamps fordern oftmals eine Anzahlung, welche bei Annullation nicht zurückerstattet wird.
c. Sofern keine anderen Umbuchungs- und Annullierungskosten vereinbart worden sind (siehe a. und b.) fallen folgende Annullierungskosten an:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 60%.
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 90%. 29 Tage vor Reisebeginn und weniger, no-show: 100%.

In diesen Fällen wird eine Umbuchung als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt.

Angeordnete Corona-Tests oder eine Impfpflicht als Einreisebestimmung berechtigt nicht zur Annullation der gebuchten Reise.

Für einzelne Leistungen oder zu bestimmten Jahreszeiten/Hochsaisonperioden gelten spezielle Annullierungsbedingungen.

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung. Gerne beraten wir Sie bezüglich eines Versicherungsschutzes.

5. Preisanpassungen

Wir behalten uns daher vor, nach Vertragsabschluss vereinbarte Preise aus folgenden Gründen zu erhöhen:

a. nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);

b. neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder c. Wechselkursänderungen ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Wir werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn über eine Preiserhöhung informieren. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt (bezogen auf den Gesamt- preis der Reise pro Person), stehen Ihnen die unter Ziffer 7 genannten Rechte zu.

6. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Andino Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwend- bare Umstände, Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. Wir bemühen uns, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

7. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person, so haben Sie folgende Rechte:

a. Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b. Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;

c. Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b. oder c. zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizerischen Post übergeben.

8. Reiseabsage durch Andino Reisen

Muss die Reise aufgrund behördlicher Massnahmen, Reisewarnungen, Unruhen, Terroranschläge, kriegerischen Auseinandersetzungen, Streik, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrofen, etc. annulliert werden, kann die Annullation bzw. der Reiseabbruch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erstattet der Veranstalter die vollen Reisekosten abzüglich der Kosten für den bisherigen Aufwand insbesondere bereits beanspruchte Reiseleistungen, nicht erstattbare Reiseleistungen, alle Servicegebühren, sowie die Auftragspauschale. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen

8.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

Andino Reisen ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlen wir Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten gemäss Ziffer 4 und Schadenersatzforderungen.

8.2 Mindestteilnehmerzahl

Für einige von Andino Reisen angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir die Reise bis spätestens 2 Monate vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

8.3 Haftungsausschluss

Andino Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung zurückzuführen ist auf:

– Versäumnisse des Kunden / der Kundin

– Unvorhersehbare und nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist.

– Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Andino Reisen oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

– Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, usw. zurückzuführen sind.

– Programmänderungen infolge von Flugplanänderungen, Flugausfällen und Flugverspätungen.

Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen.

9. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

9.1 Wir sind bemüht die Reise, wie vereinbart, durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen werden wir Ihnen soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für Andino Reisen verursachen, dürfen wir die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatz-kosten gehen zulasten des Reisenden.

9.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf Andino Reisen die Ab- hilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.

9.3 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen und kein angemessene Ersatzleistung geboten werden, vergütet Ihnen Andino Reisen den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen (s. Ziffer 12).

10. Nicht bezogene Leistungen, Reiseabbruch durch den Reisenden Sollten Sie aus irgendwelchem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so können wir Ihnen den Reisepreis nicht rückerstatten. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Andino Reisen nicht belastet werden, es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, wel- che im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Wir beraten Sie gerne.

11. Beanstandung
11.1 Anzeigepflicht

Entspricht die Reise nicht der ver- traglichen Vereinbarung, oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei von Andino Reisen begleiteten Reisen unverzüglich diesen Mangel oder Schaden bei Andino Reisen-Reiseleiter zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Bei unbegleiteten Reisen setzen Sie sich direkt mit Andino Reisen in Kontakt. Entsprechende Angaben finden Sie in den Reiseunterlagen.

Andino Reisen resp. der Andino Reisen-Reiseleiter werden bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Sollte die Abhilfe nicht erfolgen oder nicht genügend sein, so lassen Sie bei begleiteten Reisen den Mangel und die nicht genügende Abhilfe vom Reiseleiter, resp. bei unbegleiteten Reisen vom Leistungsträger fest- halten. Weder Andino Reisen-Reiseleiter noch Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen usw. anzuerkennen.

11.2 Wie Sie Ihre Forderung ge- genüber Andino Reisen geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber Andino Reisen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Andino Reisen unterbreiten. Ihrer Forderung sind allfällige Bestätigung der Reiseleitung resp. Leistungsträgers und Beweismittel beizulegen.

11.3 Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 11.1 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündi- gung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 11.4).

11.4 Fluggepäck

Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird.

Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.

12. Haftung von Andino Reisen GmbH
12.1 Allgemeines

Andino Reisen vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit es der Andino-Reiseleitung, dem Leistungsträger oder uns nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

Im Falle der Selbstabhilfe wird Ihnen Ihr Mehraufwand bis maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender ersetzt. Vorbehalten bleibt Ziffer 9 und nachfolgende Bestimmungen.

12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen be- ruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Andino Reisen nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.

Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

12.2.2 Haftungsausschlüsse

Andino Reisen haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

b. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c. auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Andino Reisen, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von Andino Reisen ausgeschlossen.

12.2.3 Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Andino Reisen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.

12.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)

Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Andino Reisen auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

12.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden

Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet Andino Reisen nicht.

12.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/ Videoausrüstung, Handys, Tablets usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Tablets usw. selber ver- antwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.

Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys Tablets, usw. haften wir nicht.

12.3 Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen.

Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veran- staltet (Fremdleistungen). Andino Reisen ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen oder ein Andino Reisen-Reiseleiter daran teilnimmt.

12.4 Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und inter- nationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/ Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

12.5 Verjährung

Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

13. Sicherstellung

Andino Reisen ist Teilnehmer der Swiss Travel Security. Swiss Travel Security garantiert Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden Sie unter www.star.ch

14. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Andino Reisen GmbH oder der

Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reise- branche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich

Tel. 044 485 45 35 info@ombudsman-touristik.ch www.ombudsman-touristik.ch

15. Datenschutz
15.1 Ihre Daten

Andino Reisen benötigt von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichern.

15.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden

Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.

Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm) oder nach Kanada (Electronic Travel Authorization, eTA) und Hoteliers.

15.3 Besonders schützenswerte Personendaten

Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass Sie uns besonders schützenswerte Personendaten übermitteln. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns aus- drücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

15.4 Informationen über unsere Angebote/Programme

Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei info@andino.ch abzu- bestellen.

15.5 Durchsetzung von Rechten

Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

15.6 Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an info@andino.ch

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Andino Reisen ist schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Aarau, Schweiz vereinbart.

16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

16.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.

Aarau, Dezember 2020

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